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AGgroup / Konformität
DSG · DSGVO · AI Act

Die drei Vorschriften, die auf Ihre AI schauen — und die kürzeste Antwort, die es gibt.

Jedes Mal, wenn ein AI-Werkzeug Kundendaten berührt, stellen drei Regelwerke dieselbe Frage: Wohin gehen diese Daten, wer sieht sie, wer haftet? Mit der AI aus der Cloud ist die Antwort ein Dossier; mit einer Maschine im Büro ist sie oft eine Zeile: Sie verlassen dieses Haus nicht. Diese Seite erklärt, warum — in praktischen Worten, nicht in Anwaltssprache.

DSG — das Schweizer Datenschutzgesetz

Das revidierte DSG ist seit dem 1. September 2023 in Kraft und gilt für alle, die in der Schweiz Personendaten bearbeiten: Transparenz über die Bearbeitung, Datenminimierung, angemessene Sicherheit, und präzise Regeln, wenn Daten ins Ausland bekannt gegeben werden — das Zielland muss angemessene Garantien bieten, oder es braucht spezifische Klauseln. Genau das ist der Punkt, den die AI aus der Cloud kompliziert macht: Ein Dossier auf einen Dienst mit Servern ausserhalb der Schweiz zu laden, ist eine Bekanntgabe ins Ausland, zu erfassen und zu rechtfertigen. Mit AG Core bleibt die Bearbeitung physisch in Ihrem Büro: Die Rubrik «Auslandtransfers» Ihres Verzeichnisses bleibt leer, und das Verzeichnis schreibt sich an einem Nachmittag.

DSGVO — wenn sie auch eine Schweizer Kanzlei betrifft

Die europäische Verordnung gilt auch für Schweizer Betriebe, wenn sie Daten von Personen in der Union bearbeiten — ein Tessiner Kunde mit Gesellschaft in Mailand genügt. Auch hier sind der praktische Knoten die Transfers und die Unterlieferanten: Jeder Clouddienst in der Kette ist zu erfassen, vertraglich zu regeln und zu überwachen. Eine On-premise-Maschine verkürzt die Kette auf null Glieder: kein Unterauftragsbearbeiter für die AI-Inferenz, kein Transfer, der für diese Bearbeitung zu dokumentieren wäre.

AI Act — die europäische Neuheit

Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz ist 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt: Die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck starteten im August 2025, und der Grossteil der Bestimmungen ist ab August 2026 anwendbar. Für ein Schweizer KMU wird sie relevant, wenn seine Dienste den EU-Markt erreichen — und sie gibt ohnehin die Richtung vor: Transparenz darüber, wann eine Maschine entscheidet, menschliche Kontrolle, Nachvollziehbarkeit. Unsere Systeme sind von Geburt an so gebaut: Die AI bereitet vor und schlägt vor, der Mensch entscheidet — das ist eine in die Software geschriebene Regel, und die Verarbeitungsregister bleiben auf Ihrer Maschine, einsehbar, wann immer es nötig ist.

Konformität kauft man nicht: Man vereinfacht sie. Weniger Daten auf Reisen, weniger Glieder in der Kette, weniger Fragen, die zu beantworten sind.

Diese Seite ist informativ und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls bleibt Ihr Berater die Stimme, die zählt — wir bringen die Maschine, die ihm die Antworten leicht macht.

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